Ein Umzug nach Polen lässt sich gut planen, wenn Sie wissen, welche Regeln für Sie gelten. Entscheidend ist vor allem, woher Sie kommen: Innerhalb der Europäischen Union wird Umzugsgut ohne Zollformalitäten transportiert. Aus der Schweiz, aus Norwegen oder aus dem Vereinigten Königreich überquert Ihr Hausrat dagegen eine Zollgrenze. Dieser Ratgeber führt Sie durch die wichtigsten Schritte – von der Anmeldung bis zum Möbeltransport – und sagt Ihnen, wo Sie die Einzelheiten prüfen sollten.
Die Informationen sind allgemeiner Natur und keine Rechtsberatung. Die Regeln hängen von Ihrer persönlichen Situation ab – klären Sie die Details daher immer mit der zuständigen Behörde.
Für wen dieser Ratgeber gilt: EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger
EU-, EWR- und Schweizer Bürger haben das Recht, in Polen zu leben. Sie brauchen weder ein Visum noch eine Aufenthaltserlaubnis, müssen ihren Aufenthalt aber registrieren lassen, wenn er länger als drei Monate dauert (siehe unten). Wer aus Deutschland, Österreich oder einem anderen EU-Land nach Polen auswandert, transportiert sein Umzugsgut ohne Zollformalitäten.
Nicht-EU-Bürger, auch Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs, unterliegen anderen Regeln. Für einen Aufenthalt, der über einen visumfreien Besuch hinausgeht, brauchen Sie eine Rechtsgrundlage – in der Regel eine befristete Aufenthaltserlaubnis, die der Woiwode (der Vertreter der Regierung in der Region) erteilt. Der Antrag muss spätestens am letzten Tag Ihres rechtmäßigen Aufenthalts in Polen gestellt werden. Erkundigen Sie sich rechtzeitig beim zuständigen Woiwodschaftsamt nach dem aktuellen Verfahren.
Anmeldung in Polen: Aufenthalt, Wohnadresse und PESEL
Es gibt drei getrennte Formalitäten, die man nicht verwechseln sollte.
Registrierung des Aufenthalts für EU-Bürger
Als EU-, EWR- oder Schweizer Bürger müssen Sie einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten beim Woiwodschaftsamt (urząd wojewódzki) registrieren lassen, das für Ihren Wohnort zuständig ist. Die Frist endet am Tag nach Ablauf von drei Monaten ab Ihrer Einreise nach Polen. Den Antrag stellen Sie in der Regel persönlich.
Je nach Situation weisen Sie nach, dass Sie die Aufenthaltsvoraussetzungen erfüllen – zum Beispiel mit einem Arbeitsvertrag, einem Nachweis über Ihre selbstständige Tätigkeit oder, wenn Sie nicht erwerbstätig sind, mit einer Krankenversicherung und ausreichenden Mitteln. Außerdem brauchen Sie biometrische Passfotos und einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Die Registrierung ist kostenlos, die Bescheinigung gilt zehn Jahre. Wer sich nicht registriert, riskiert ein Bußgeld. EU-Bürger, die zur Arbeitssuche nach Polen kommen, dürfen bis zu sechs Monate ohne Registrierung bleiben, solange sie aktiv eine Stelle suchen.
Anmeldung der Wohnadresse (zameldowanie)
Unabhängig davon meldet jeder, der in Polen wohnt, seine Adresse beim Gemeinde- oder Stadtamt an – das nennt man zameldowanie. Dauert Ihr Aufenthalt nicht länger als 30 Tage, müssen Sie sich nicht anmelden.
- EU-, EWR- und Schweizer Bürger und ihre Familienangehörigen melden sich spätestens am 30. Tag nach dem Einzug an. Das ist auch online über gov.pl möglich – mit einem polnischen Vertrauensprofil (profil zaufany) oder einer qualifizierten elektronischen Signatur.
- Andere Ausländer melden sich spätestens am 4. Tag nach dem Einzug an, und zwar persönlich im Amt.
Mitzubringen sind ein gültiger Reisepass oder Personalausweis (Nicht-EU-Bürger zusätzlich das Dokument, das sie zum Aufenthalt in Polen berechtigt) und ein Nachweis, dass Sie in der Wohnung wohnen dürfen, etwa ein Mietvertrag. Die Anmeldung selbst ist kostenlos.
PESEL-Nummer
Die PESEL ist die polnische Personenkennnummer, die Sie für viele Alltagsangelegenheiten brauchen. In den meisten Fällen wird sie automatisch vergeben, wenn Sie Ihre Adresse für einen Aufenthalt von mehr als 30 Tagen anmelden. Wenn Sie sich nicht anmelden können, aber eine PESEL brauchen, beantragen Sie sie beim Gemeindeamt.
Umzugsgut und Möbel nach Polen bringen
Umzug innerhalb der EU
Ziehen Sie aus einem anderen EU-Land nach Polen – zum Beispiel beim Umzug von Deutschland nach Polen –, ist Ihr Umzugsgut nicht zollpflichtig, und es gibt keine Zollabfertigung. Sie müssen nur den Umzug selbst organisieren.
Umzug aus der Schweiz, aus Norwegen oder dem Vereinigten Königreich: zollfreies Übersiedlungsgut
Die Schweiz, Norwegen und das Vereinigte Königreich gehören nicht zur Zollunion der EU. Umzugsgut aus diesen Ländern wird verzollt, doch Ihr Übersiedlungsgut (mienie przesiedlenia) kann von Einfuhrabgaben befreit werden. Die wichtigsten Voraussetzungen laut der polnischen Steuer- und Zollverwaltung:
- Wohnsitz im Ausland: Sie haben vor dem Umzug mindestens zwölf Monate ununterbrochen außerhalb der EU gewohnt.
- Besitz und Nutzung: Die Gegenstände (außer Verbrauchsgütern) waren mindestens sechs Monate vor dem Wegzug in Ihrem Besitz und wurden in Ihrer bisherigen Wohnung genutzt; Sie wollen sie in Polen für denselben Zweck verwenden.
- Frist: Das Umzugsgut muss innerhalb von zwölf Monaten nach Begründung Ihres Wohnsitzes in Polen angemeldet werden. Es kann in mehreren Teilsendungen eingeführt werden.
- Kein Verkauf, keine Vermietung: Die Gegenstände dürfen zwölf Monate nach der Überlassung weder verkauft noch verliehen oder vermietet werden.
- Ausnahmen: Alkohol, Tabakwaren, Nutzfahrzeuge und nicht tragbare Berufsausrüstung sind ausgenommen; das Umzugsgut darf keinen gewerblichen Charakter haben.
Die Befreiung wird bei der Zollanmeldung beantragt. Typischerweise brauchen Sie:
- eine Inventarliste Ihres Umzugsguts mit Mengen und Werten in zweifacher Ausfertigung,
- einen Nachweis Ihres Wohnsitzes im Ausland, zum Beispiel Arbeits- oder Mietvertrag oder Nebenkostenabrechnungen,
- einen Nachweis Ihres neuen Wohnsitzes in Polen, zum Beispiel ein Aufenthaltsdokument, die Adressanmeldung oder einen Miet- oder Arbeitsvertrag.
Die Zollbefreiung bedeutet nicht automatisch eine Befreiung von Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern. Auch beim Verlassen des Herkunftslandes können Formalitäten anfallen – erkundigen Sie sich bei der Zollbehörde dort.
Tipp: Beginnen Sie früh mit Ihrer Inventarliste. Eine Liste nach Räumen hilft beim Zoll, bei der Versicherung und bei einem genauen Umzugsangebot.
Mit dem Auto nach Polen umziehen
Wenn Polen Ihr neuer Wohnsitz wird und Sie Ihr Auto hier behalten, müssen Sie es in der Regel in Polen zulassen.
- Frist: Für ein Auto aus einem anderen EU-Land muss der Zulassungsantrag innerhalb von 30 Tagen nach der Einfuhr nach Polen bei der Zulassungsstelle gestellt werden. Sie brauchen unter anderem einen Eigentumsnachweis, die ausländischen Fahrzeugpapiere und eine gültige technische Untersuchung. Die Behörde kann weitere Unterlagen verlangen.
- Verbrauchsteuer (akcyza): Auf einen Pkw, der erstmals in Polen zugelassen wird, fällt grundsätzlich Verbrauchsteuer an. Für ein Auto aus einem anderen EU-Land gilt für die Steuererklärung eine kurze Frist (nach dem aktuellen Formular 14 Tage); der Steuersatz hängt unter anderem vom Motor ab. Bei der Zulassung weisen Sie nach, dass die Steuer gezahlt wurde oder nicht anfällt. Für ein Auto, das im Rahmen eines Umzugs mitgebracht wird, kann eine Befreiung möglich sein – die Bedingungen sind jedoch streng.
- Autos aus Nicht-EU-Ländern: Ein Auto aus der Schweiz, aus Norwegen oder dem Vereinigten Königreich muss zunächst verzollt werden. Als Teil des Übersiedlungsguts kann es von Zöllen befreit sein (die sechsmonatige Besitzdauer gilt auch für Fahrzeuge), Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuer werden aber gesondert geprüft.
Die Vorschriften für Fahrzeuge sind detailliert und ändern sich gelegentlich. Klären Sie sie vor dem Umzug mit der zuständigen Zulassungsstelle (wydział komunikacji) und der polnischen Steuer- und Zollverwaltung.
Sie möchten nicht selbst fahren? Wir transportieren Ihr Auto auch für Sie – mehr dazu unter Autotransport.
Umzug nach Polen mit Haustieren
Haustiere aus einem EU-Land
Hunde, Katzen und Frettchen brauchen für Reisen innerhalb der EU:
- einen Mikrochip,
- eine gültige Tollwutimpfung, die nach dem Chippen von einem Tierarzt verabreicht wird – bei der Erstimpfung muss das Tier mindestens zwölf Wochen alt sein, und nach der Erstimpfung müssen Sie mindestens 21 Tage bis zur Reise warten,
- einen EU-Heimtierausweis von einem dazu befugten Tierarzt.
Nach diesen Regeln dürfen Sie mit bis zu fünf Tieren reisen.
Haustiere aus Nicht-EU-Ländern
Für Tiere aus Ländern außerhalb der EU gelten je nach Herkunftsland eigene Regeln. Wer zum Beispiel in England, Schottland oder Wales lebt, kann keinen Heimtierausweis für die Einreise in die EU nutzen; das Tier braucht stattdessen eine Tiergesundheitsbescheinigung vom Tierarzt, die höchstens zehn Tage vor der Einreise in die EU ausgestellt sein darf. Informieren Sie sich frühzeitig über die Regeln Ihres Herkunftslandes.
Wann Sie mit der Planung beginnen sollten: Checkliste für den Umzug nach Polen
8 Wochen vorher
- Prüfen, welche Formalitäten für Sie gelten (Aufenthalt, Zoll, Auto, Haustiere).
- Umzugsangebote einholen und den Umzugstermin festlegen.
- Bei einem Umzug aus einem Nicht-EU-Land: mit der Inventarliste beginnen und Nachweise über Ihren bisherigen Wohnsitz sammeln.
- Tierarzttermin vereinbaren, falls eine Impfung nötig ist – denken Sie an die 21 Tage Wartezeit.
- Entscheiden, ob Sie eine Einlagerung brauchen, etwa wenn die neue Wohnung in Polen noch nicht fertig ist.
4 Wochen vorher
- Entscheiden, was mitkommt, was verkauft oder verschenkt wird – weniger Volumen heißt ein kleinerer Umzug.
- Fahrzeugpapiere zusammenstellen und die Zulassungsregeln in Polen prüfen.
- Strom, Internet und Mietvertrag kündigen, Nachsendeauftrag einrichten.
- Zugangsbedingungen an beiden Adressen klären (Parken, Aufzug, Treppen, enge Straßen).
1 Woche vorher
- Packen abschließen oder den Termin für den Packservice bestätigen.
- Pässe, Ausweise, Verträge, Inventarliste und Tierpapiere in eine Mappe legen, die Sie selbst mitnehmen.
- Lade- und Liefertermine mit Ihrem Umzugsunternehmen bestätigen.
Nach der Ankunft
- Adresse anmelden (zameldowanie) und als EU-Bürger bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten den Aufenthalt beim Woiwodschaftsamt registrieren.
- Auto fristgerecht zulassen.
Was die Kosten für einen Umzug nach Polen bestimmt
Für einen Umzug nach Polen gibt es keinen Festpreis, denn jeder Umzug ist anders. Die wichtigsten Faktoren:
- Volumen – wie viele Möbel und Kartons transportiert werden.
- Entfernung – die Strecke zwischen Ihrer jetzigen und Ihrer neuen Adresse in Polen.
- Zugang – Parkmöglichkeiten, Stockwerke, Aufzüge und Tragewege an beiden Adressen.
- Verpacken und Zusatzleistungen – Komplettverpackung, Möbelschutz, Ab- und Aufbau der Möbel oder nur Transport.
- Einlagerung – falls Ihr Umzugsgut vor der Lieferung zwischengelagert werden muss.
- Termin – Ihr Wunschtermin und wie flexibel Sie sind.
Je genauer Sie Ihren Umzug beschreiben, desto genauer wird Ihr Angebot.
Umzug nach Polen mit 123Przeprowadzki
123Przeprowadzki ist ein polnisches Umzugsunternehmen mit Büros in Posen (Poznań) und Warschau (Warszawa) und führt seit 2008 internationale Umzüge in ganz Europa durch. Wir ziehen Privat- und Firmenkunden von Tür zu Tür nach Polen um – vom Verpacken und Beladen über den Transport bis zum Entladen und zur Möbelmontage am neuen Wohnort. Sie haben einen persönlichen Koordinator, der Deutsch und Englisch spricht, und erhalten Unterstützung bei Zollformalitäten. Mehr zum Umzug zwischen Deutschland und Polen lesen Sie auf unserer eigenen Seite.
Ist Ihre neue Wohnung noch nicht fertig, können wir Ihr Umzugsgut einlagern, bis Sie einziehen.
Sagen Sie uns, von wo nach wo Sie umziehen – über unsere kostenlose Umzugsanfrage oder telefonisch unter +48 668 23 24 55. Wir erstellen Ihnen ein kostenloses, unverbindliches Angebot.
Zuletzt geprüft: Oktober 2026. Vorschriften ändern sich – bitte klären Sie Einzelheiten mit der zuständigen Behörde.














